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Feuerlöscher

Vorschriften zur Bereithaltung

 
Wo müssen Feuerlöscher zwingend bereitgehalten werden?
(gilt nur für Bayern)
Eine gesetzliche Grundlage, in der für alle Bereiche geregelt ist, wo und wieviele Feuerlöscher aufgestellt werden müssen, gibt es nicht. Allerdings ist in verschiedenen Sondervorschriften die Notwendigkeit von Feuerlöschern angesprochen:
 
Lagerung von Heizöl

Hier sind Feuerlöscher (6 kg, Brandklasse ABC) dann notwendig, wenn mehr als 1.000 Liter Heizöl außerhalb eines vorschriftsgemäßen Heizöllagerraumes aufbewahrt werden (§ 21 Abs. 6 Anlagen- und Fachbetriebsverordnung - VAwSF).

Bei einer Lagerung von mehr als 5.000 Liter Heizöl ist ein vorschriftsgemäßer Lagerraum erforderlich. Wird Heizöl innerhalb eines vorschriftsmäßigen Lagerraumes aufbewahrt, sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben.
Die Heizung selbst spielt keine Rolle.

 
Lagerung von Flüssiggas

Behälteranlagen müssen an gut zugänglicher Stelle mit einem geeigneten Feuerlöscher (6 kg, Brandklasse ABC) ausgerüstet sein (Technische Regeln Flüssiggas - TRF 1988 Nr. 3.2.6.1).

 
Vorschriften für besondere Gebäude bzw. Bereiche

Garagen:
In der neuen Garagenvorordnung vom 01.01.1994 sind für Garagen keine Feuerlöscher mehr vorgeschrieben.

 

Campingplätze:
Hier
sind Feuerlöscher entsprechend der Campingplatzverordnung bereitzuhalten: Ein 6 kg ABC-Löscher für je 50 Standplätze, von jedem Standplatz in max. 40 m erreichbar, sowie zwei 6 kg ABC-Löscher bei der Platzaufsicht.

 

Gebäude besonderer Art oder Nutzung:
Für solche Gebäude, z.B. Versammlungsstätten, Gast- und Beherbergungsstätten, Waren- und Geschäftshäuser usw. ist die Notwendigkeit von Feuerlöschern in entsprechenden Sonderverordnungen geregelt
.

 

Gewerbe, Industrie:
Die notwendige Anzahl von Feuerlöschern ergibt sich aus den Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (ZH 1/201 - erhältlich über Heymanns Verlag, Köln; VdS Merkblatt 2001 - ab Herbst 1995 beim VdS, Postfach 10 37 53, 50477 Köln).
Darüber hinaus unterliegen Sondernutzungen besonderen gesetzlichen Bestimmungen: z.B. elektrische Betriebsräume der VDE 0132. Weitere Fundstellen über die Verwendung von Feuerlöschern finden sich in der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten oder Gefahrstoffverordnung

Die Behörde kann im Rahmen der Baugenehmigung weitere Feuerlöscher als Auflagen vorschreiben. Im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind im Rahmen des Versicherungsvertrages Zusatzklauseln oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich, auf die jedoch im Vertrag ausdrücklich hingewiesen wird.

 
 
 

Der richtige Umgang mit Feuerlöschern

   
  Wo müssen Feuerlöscher bereitgehalten werden
 
  Lagerung von Heizöl
  Lagerung von Flüssiggas
 

Besondere Gebäude oder Bereiche

   
 

Wie oft und durch wen müssen Feuerlöscher geprüft werden?

   
 

Feuerlöscher und die Auswirkung auf die Versicherung

© 12.03.2001 Freiwillige Feuerwehr Lauingen